Am heutigen Tag endet die beschlossene Übergangsfrist zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die bereits 2019 angekündigte Änderung für POS Nutzer tritt damit nach mehreren verlängerten Übergangsfristen in Kraft. Hauptgrund für die Verzögerung war der noch nicht abgeschlossene Zertifizierungsprozess für Cloud-TSEs. In unserem letzten Blogbeitrag kannst du noch einmal genauer nachlesen, was hinter KassenSichV, TSE, Kassenmeldepflicht und Belegausgabepflicht steckt.
Um zu gewährleisten, dass du als POS Nutzer weiterhin gesetzeskonform kassierst, haben wir die Cloud-TSE unseres Partners fiskaly in das neuste Update der POS App mit Version 6.1.0 integriert. Im Zuge des Updates werden deine Kassen mit einer TSE von fiskaly verbunden. Hierfür ist ein Pickware Account notwendig, den du direkt in der App erstellst. In diesem Zuge erhältst du ebenfalls Zugangsdaten zum fiskaly Dashboard, in dem du alle deine Kassentransaktionen und -signaturen einsehen kannst. Durch die TSE erhält jeder deiner Kassiervorgänge eine fortlaufende Signatur, die auf deinem Kassenbeleg vermerkt wird. Dies ist ein wichtiger Nachweis dafür, dass deine Kasse mit einer TSE ausgestattet ist und die KassenSichV erfüllt. Gehe wie folgt vor, um die TSE einzurichten:
1. POS App und Plugin aktualisieren
Um die POS App mit einer TSE auszustatten, musst du sowohl das Pickware POS Plugin als auch die App aktualisieren. Das Update beinhaltet die Registrierung deines Pickware Accounts, die Eingabe deiner Daten zur Einhaltung der Kassenmeldepflicht sowie die Umsetzung der fortlaufenden Signatur aller Kassenbelege durch die TSE. Die Einrichtung benötigt in der Regel nur wenige Minuten, dennoch solltest du für die Registrierung deiner Kasse vor dem ersten Kassiervorgang etwas Zeit einrechnen. Eine Anleitung zur Einrichtung der App inkl. der Schritte, die zur Inbetriebnahme der TSE notwendig sind, findest du in unserem Helpcenter. Solltest du darüber hinaus weitere Fragen zur Aktualisierung und Einrichtung der POS App haben, kannst du dich auch an unseren Support wenden.
2. Fristverlängerung nach §148 AO beantragen
Nachdem du die POS App aktualisiert und die Einrichtung der TSE abgeschlossen hast, ist deine Kasse mit der Cloud-TSE von fiskaly verbunden. Der Gesetzgeber hat während des laufenden Zertifizierungsverfahrens allerdings die Anforderungen an eine Cloud-TSE kurzfristig um ein sogenanntes „Umgebungsschutzkonzept“ erweitert, welches noch von keinem Anbieter umgesetzt und zertifiziert werden konnte. Das hatte zur Folge, dass keines der am Markt erhältlichen Cloud-TSE ein vollständiges Zertifikat erhalten hat. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass bei der Nutzung einer teilzertifizierten Cloud-TSE, wie die von fiskaly, eine Fristverlängerung nach §148 AO beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Für diesen Antrag hat uns fiskaly eine Vorlage bereitgestellt. Du musst nur noch deine Adresse, deine Steuernummer sowie die Adresse deines Finanzamts eintragen und das Dokument samt Anhang an dein Finanzamt schicken. Die Vorlage findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass zur Gewährung der Frist die o.g. Schritte zur Einrichtung der TSE bereits durchgeführt sein müssen. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass erst seit dem 25.03.21 feststeht, dass ein solcher Antrag notwendig ist. Ursprünglich hat der Gesetzgeber vorgesehen, eine Sonderregelung für den Einsatz von teilzertifizierten Cloud-TSEs zu veröffentlichen, die einen Antrag über §148 AO überflüssig macht. Eine derartige Sonderregelung wurde aus uns nicht bekannten Gründen jedoch nicht verabschiedet.
3. Wie gewohnt kassieren
Nachdem du das Update installiert und eingerichtet sowie den Antrag zur Fristverlängerung bei deinem Finanzamt eingereicht hast, hast du alle Schritte zur Einhaltung der KassenSichV erfolgreich durchgeführt. Nun kannst du KassenSichV-konform kassieren und deine Kassenbons werden mit einer TSE-Signatur versehen. Solltest du weitere Fragen zum Update bzw. der TSE-Integration haben, kannst du dich jederzeit auch an unseren Support wenden.