Am 31. März 2021 endete die beschlossene Übergangsfrist zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Mit der Verordnung regelt der Gesetzgeber die Fiskalisierung von Registrierkassen für den Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Deutschland. Kern der Verordnung ist der verpflichtende Einsatz einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die alle Vorgänge an der Kasse signiert und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Mit Ablauf der Frist müssen daher alle neuen oder nachrüstbaren Kassensysteme um eine TSE nachgerüstet worden sein.
Die TSE zeichnet zuverlässig jeden Geschäftsvorfall auf, der den Wert eines Unternehmens ändert. Dazu gehören z. B. alle Bestellungen, Rechnungen, Privatentnahmen und Eintragungen ins Kassenbuch. Die Einzelaufzeichnungen werden so erfasst, dass im Nachhinein keinerlei Manipulation möglich ist. Zudem garantiert die TSE die lückenlose und fehlerfreie Datenübertragung der digitalen Grundaufzeichnungen nach DSFinV-K an das Finanzamt. Sie ist also neben der Belegausgabepflicht und Kassenmeldepflicht ein wichtiges Mittel, um die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern.
Technisch handelt es sich bei der TSE um eine Art sicheren digitalen Container in deinem Kassensystem. Alle Daten, die von der Kasse gesendet werden und in diesem Container landen, können nicht mehr verändert werden. Die TSE vergibt für jeden Vorgang eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer des Signaturzählers sowie einen Prüfwert. Diese Informationen werden auf dem Kassenbon abgedruckt und unveränderlich in der TSE gespeichert. Die TSE-Daten können als Klartext oder in Form eines QR-Codes ausgegeben werden.
Umsetzbar ist eine technische Sicherheitseinrichtung sowohl mit der geeigneten Hardware, beispielsweise durch Speicherung auf einem herkömmlichen Datenträger wie einer Speicherkarte, als auch mit einer Cloud-Speicherung. Letzteres minimiert das Risiko des Datenverlusts, denn Speicherkarten können zerstört werden oder verloren gehen. Zum anderen ist die Umsetzung über eine Cloud unkomplizierter und kostengünstiger, weil keine zusätzlichen Hardwareinvestitionen notwendig sind. Die gespeicherten Daten können jederzeit, ortsunabhängig und von verschiedenen Geräten abgerufen werden und notwendige Software-Updates werden schnell und einfach direkt über die Cloud aufgespielt.
Jeder, der ein elektronisches Kassensystem nutzt, ist zum Einsatz einer TSE verpflichtet. Bei Verstößen gegen das Kassengesetz kann es zu Nachzahlungen und hohen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro kommen.
Kassensysteme, die im Zeitraum vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2019 angeschafft wurden, jedoch nicht mit einer zertifizierten TSE aufrüstbar sind, dürfen noch bis zum 31.12.2022 benutzt werden. Eine offene Ladenkasse entbindet von den Pflichten der TSE.
Um eine sichere Lösung für deine TSE zu finden, musst du darauf achten, dass die entsprechenden Zertifizierungen vorliegen. Wenn du bereits eine Kasse besitzt, die du um eine TSE aufrüsten willst, wende dich am besten an den Hersteller der Kasse und informiere dich über die Möglichkeiten. Pickware POS setzt beispielsweise auf die Cloud-TSE unseres vollständig zertifizierten Partners fiskaly.